Künstlersozialkasse

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse (KSK) hat im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche

Für die Durchführung der Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung ist die KSK aber nicht zuständig. Sie meldet die versicherten Künstler und Publizisten lediglich bei den Kranken- und Pflegekassen (Allgemeine Ortskrankenkassen, Ersatzkassen, Betriebs- und Innungskrankenkassen) und bei dem Rentenversicherungsträger (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA -) an und leitet die Beiträge dorthin weiter. Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis (Rente, Krankengeld, Pflegegeld etc.) erbringen ausschließlich die BfA als Rentenversicherungträger und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen.
Ein Antrag auf Altersrente oder eine Reha-Maßnahme ist also an die BfA zu richten. Dort werden auch die Fragen zu den Voraussetzungen und zur Berechnung von Renten, zu bereits erworbenen Rentenansprüchen, zu Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und vieles mehr beantwortet. Zu diesem Zweck hat die BfA vielerorts Auskunfts- und Beratungsstellen eingerichtet. In Fragen der Krankenversicherung (Leistungen, Beitragssätze usw.) wenden sich versicherungspflichtige Künstler oder Publizisten an die selbst gewählte gesetzliche Krankenversicherung.